Als vollwertige Netzwerkpartner gelten alle am Netzwerk beteiligten Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, die die multilaterale Netzwerkvereinbarung unterschrieben haben und Eigenanteil zahlen.
Als assoziierte Netzwerkpartner gelten Unternehmen und Einrichtungen, mit denen nur eine lose Zusammenarbeit vereinbart wurde und welche die multilaterale Netzwerkvereinbarung nicht unterschrieben haben und keinen Eigenanteil zahlen.
(Quelle: Häufig gestellte Fragen (HGF) – ZIM-Kooperationsnetzwerke (KN), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Link)